• Die Künstlersozialkasse (KSK) – Voraussetzungen, Vorteile, Versicherungsschutz

    Wer im kreativen Bereich gründet, kann sich gegebenenfalls über die KSK versichern lassen und damit sehr viel für die eigene Absicherung tun. Viele Gründer*innen wissen nicht, ob sie zur Zielgruppe gehören. Das kann man prüfen lassen.

    Welche Aufgaben übernimmt die KSK für die Versicherten?

    Die Künstlersozialversicherung bietet seit 1983 selbstständigen Künstler*innen und Publizist*innen eine soziale Absicherung in der Renten-, Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung (seit 1995), welche teils über die KSK, teils über den Versicherungsträger abgewickelt wird. Einen sozialen Schutz gegen Arbeitslosigkeit bietet die Künstlersozialversicherung nicht. Die KSK prüft, wer nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz sozialversicherungspflichtig ist. Sie zieht die Sozialversicherungsbeiträge der Künstler*innen und Publizist*innen ein und leitet sie an die entsprechenden Versicherungsträger weiter.

    Wer kann sich über die KSK versichern?

    Alle Künstler*innen und Publizist*innen, die hauptberuflich, künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätig sind. Sie müssen länger als 180 Tage im Jahr in Deutschland leben und arbeiten und mehr als 3.900,- € Gewinn pro Jahr aus ihrer künstlerischen oder publizistischen Arbeit erwirtschaften. Die selbstständige Tätigkeit muss auf Dauer angelegt sein. Alter und Staatsangehörigkeit sind dabei nicht relevant.

    Berufe folgender Bereiche können sich generell über die KSK versichern lassen: Musiker*innen, darstellende Künstler*innen, bildende Künstler*innen, Publizist*innen, Schriftsteller*innen, Journalist*innen und ähnliche Tätigkeitsbereiche.“ Dazu gehört, wer in diesen Bereichen Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Die KSK prüft jeden Einzelfall. Das ist manchmal langwierig und schwierig, denn eine genaue Aufzählung der Berufe oder Tätigkeiten gibt es nicht.

    Ab wann kann man sich bei der KSK versichern?

    Eine Versicherung ist möglich, sobald erwerbsmäßig Kunst oder Publizistik als Beruf ausgeübt wird. Gründer*innen können sich also mit dem Tag ihrer Gründung über die KSK versichern.

    Was sind die Vorteile für Mitglieder?

    Ist man nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) versicherungspflichtig und über die KSK versichert, zahlt man nur die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge selbst. Es ist quasi so, als ob man angestellt wäre und nur den Arbeitnehmeranteil bezahlen muss. Andere Selbstständige müssen den Arbeitgeberanteil zusätzlich mitbezahlen. Man ist als „KSK-Mitglied“ gesetzlich rentenversichert und hat dieselben Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung wie ein Angestellter.

    Jeder kann sich seine Krankenkasse weiterhin selbst aussuchen. Es ist auch möglich sich eine private Krankenkasse auszusuchen, dabei müssen deren spezielle Bedingungen beachtet werden. Künstler*innen/Publizist*innen haben oft ein unregelmäßiges Einkommen. Bei der Versicherung über die KSK zahlt man einen regelmäßigen prozentualen Beitrag in die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung berechnet auf das ganze Jahr, auch wenn das Einkommen pro Monat deutlich schwankt.

    Was sind die Mindestbeiträge zur Sozialversicherung bei der Versicherungspflicht nach dem KSVG 2019?

    Wer zwischen 3.901,- € und 4.200,- € Gewinn aus künstlerischer/publizistischer Tätigkeit pro Jahr erwirtschaftet, zahlt folgende Mindestbeiträge:

    • Rentenversicherung: 30,23 €
    • Krankenversicherung: 37,90 €
    • Pflegeversicherung (mit Kind): 7,92 €
    • Pflegeversicherung (ohne Kind): 9,21 €

    Ein*e Versicherte*r ohne Kind mit diesem Jahresgewinn zahlt den Gesamtbeitrag von 77,34 €

    Wie geht die Anmeldung bei der KSK?

    Auf der Website der KSK gibt es ein Online-Registrierungsformular.

    Wenn man sich dort registriert, wird die Versicherung ab dem Registrierungsdatum gültig.

    Man hat dann vier Wochen Zeit, den Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz auszufüllen und alle Unterlagen zusammenzutragen.

    Das sind im Einzelnen:

    • Fotokopie des Personalausweises
    • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
    • (bei Eltern) Geburtsurkunde des Kindes
    • Verschiedene Tätigkeitsnachweise
    • Rechnungen und/oder Verträge mit Auftraggebern

    Die KSK nimmt sich sehr viel Zeit zur gründlichen Prüfung des Fragebogens, häufig einige Monate. Deswegen ist das Registrierungsdatum so wichtig. Ab diesem Datum ist man rückwirkend versichert, wenn die Prüfung positiv ausfällt. Dann erhält man eventuell zu viel bezahlte Beiträge aus der Wartezeit zurückerstattet.

    Welche Schwierigkeiten kann es beim Ausfüllen des Fragebogens geben?

    Vielen Künstler*innen/Publizist*innen ist nicht klar, wo sie sich mit ihrer Tätigkeit genau einordnen können oder ob ihre Tätigkeit überhaupt künstlerisch/publizistisch ist. Oft werden aus Unwissenheit falsche Angaben gemacht oder auch, weil man den Sinn der Frage nicht versteht.

    Manchmal ist es nicht eindeutig, was man als Tätigkeitsnachweise abgeben kann und was als Auftrag oder Rechnung für künstlerische Arbeit zählt. Dafür gibt es die Hotline der KSK, ausführliche (aber leider nicht immer ausreichende) Erklärungen auf der Website der KSK oder auch spezielle Beratungen an eurem Wohnort. Potsdamer bzw. West-Brandenburger können sich gern bei unserer Beraterin Ulrike Feld (feld(at)socialimpact.eu) melden.

    Es lohnt sich in jedem Fall einen Antrag zu stellen. Viel Erfolg!

    Autorin: Ulrike Feld (Coach und Organisationspsychologin für Musik- und Kulturbetriebe)

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